Unsere Leistungen

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen behandeln das komplette Spektrum von Erkrankungen und Verletzungen der Zähne, der Mundhöhle, des Kiefers und des Gesichtes.

Von unseren Qualifikationen als Fachärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie profitieren Sie als Patient sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch Zahnmedizin.

Die doppelte Ausbildung ermöglicht es uns, die Probleme unserer Patienten aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Wir sehen Sie als Ganzes mit Ihrem persönlichen Anliegen, Ihren Ängsten und Wünschen.

Zudem sind wir rein chirurgisch tätig. Das macht uns zu Spezialisten auf diesem Gebiet.

Gründe für eine Zahnentfernung gibt es viele: Karies, akute oder chronische Entzündungen, Traumata, aber auch überzählige Zahnanlagen oder Zähne, die an falschen Positionen gewachsen sind.

Wir legen großen Wert auf eine sehr schonende, schmerz- und angstfreie Behandlung. Neben einer Lokalanästhesie bieten wir auch Zahnentfernungen in Vollnarkose an. So ermöglichen wir auch Patienten mit großer Angst vor operativen Eingriffen eine möglichst stressfreie Entfernung der Zähne.

In einzelnen Fällen wachsen Zähne nicht selbstständig an der richtigen Stelle oder in die richtige Richtung. Dies betrifft häufig die Eckzähne oder die kleinen Backenzähne.

Die Folge: Der Zahn durchbricht nicht oder nicht vollständig die Mundhöhle und bleibt stattdessen im Knochen „stecken". Der fehlende Zahn führt zu ästhetisch störenden Lücken, zu Bissstörungen und kann sogar zum Wachstumshindernis für andere Zähne werden.

Solche Zähne lassen sich in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Kieferorthopäden in die richtige Position einstellen.

Hierzu legen wir Ihren Zahn in einem minimalinvasiven chirurgischen Eingriff frei. Am freigelegten Zahn wird anschießend ein kieferorthopädisches Bracket samt einem Kettchen befestigt. Mit dessen Hilfe kann Ihr Kieferorthopäde den retinierten oder verlagerten Zahn langsam an die gewünschte Position in der Zahnreihe bewegen.

Anders als häufig angenommen, handelt es sich bei einem Zahn nicht um ein „totes" Organ. Auch ein Zahn besitzt in seinem Inneren Bindegewebe, Nervenfasern und Blutgefäße, die sich in einem oder mehreren Kanälen von der Wurzelspitze bis zur Zahnkrone erstrecken. Ein gesunder Zahn ist daher als „lebendiges" Gebilde zu betrachten.

Durch Karies oder auch unfallbedingte Traumata kann sich dieses Gewebe in den Zähnen entzünden und absterben. Dieses abgestorbene Gewebe dient dann Bakterien als Nahrung, deren Stoffwechselprodukte häufig zu Entzündungen im angrenzenden Knochen und Schmerzen führen.

Der erste Behandlungsschritt ist eine Wurzelkanalbehandlung, die in der Regel durch den Hauszahnarzt durchgeführt wird und bei der das abgestorbene Gewebe aus dem Kanalsystem des Zahns entfernt wird.

Doch nicht immer ist eine vollständige Reinigung der Kanäle möglich, da sie zum Teil stark gekrümmt sind und kleine Nebenkanäle oder Ausbuchtungen in den Kanalwandungen existieren. Dies hat häufig zur Folge, dass Reste des abgestorbenen Gewebes im Zahn verbleiben und den Bakterien weiterhin als Nahrung dienen.
Kritisch bei der Reinigung des Kanalsystems ist vor allem der Bereich der Wurzelspitze, da sich hier besonders viele Verzweigungen des Kanalsystems befinden.

Bei der Wurzelspitzenresektion (WSR) wird nur die Wurzelspitze des Zahns mitsamt dem kritischen Bereich entfernt. Der Rest des Zahns verbleibt unversehrt im Mund des Patienten. So kann versucht werden, den Zahn noch viele Jahre zu erhalten.

Das Gebiss eines Erwachsenen besteht auf jeder Kieferseite aus zwei Schneidezähnen, einem Eckzahn, zwei Vorbackenzähnen und drei Backenzähnen. Der dritte und somit letzte Backenzahn wird auch als Weisheitszahn bezeichnet. Er wird als letztes gebildet und sein Wachstum ist häufig erst im Erwachsenenalter abgeschlossen.

Bei den meisten Menschen ist das Platzangebot im Kiefer für den Weisheitszahn allerdings nicht ausreichend, so dass er häufig im Kieferknochen zurückbleibt oder nur unvollständig in den Mund durchbricht. Eine korrekte Einstellung in die Zahnreihe ist dann nicht möglich.

Diese Lage gefährdet die restlichen Zähne in verschiedener Weise:

  • Die Weisheitszähne können der Korrektur der Zahnstellung der restlichen Zähne durch einen Kieferorthopäden entgegenwirken und dadurch den Behandlungserfolg durch eine Zahnspange gefährden
  • Die Weisheitszähne heben das Zahnfleisch hinter dem vorletzten Backenzahn an und machen ihn dadurch der täglichen Mundhygiene unzugänglich, so dass die Gefahr für eine Karies steigt
  • Im Falle eines unvollständigen Durchbrechens der Weisheitszähne in den Mund, wird die Trennung zwischen der bakterienbesiedelten Mundhöhle und dem bakterienfreien Knochen aufgehoben. Dadurch kann es zu einer schmerzfreien, chronischen Entzündung kommen, die die Entstehung von Kieferzysten fördert. Außerdem kann eine solche chronische Entzündung akut und somit schmerzhaft werden.

Die Entfernung der Weisheitszähne erfolgt bei uns in den meisten Fällen in lokaler Schmerzausschaltung (Spritze). Dabei legen wir größten Wert auf absolute Schmerzfreiheit während des Eingriffs.
Darüber hinaus bieten wir die Entfernung der Weisheitszähne auch unter Vollnarkose an.

Die Beschwerden nach einer Weisheitszahnentfernung können sehr unterschiedlich sein und sind stark von der Lage der Weisheitszähne abhängig. Es gibt Fälle, in denen mit sehr wenigen Beschwerden gerechnet werden kann, aber auch solche, in denen eine körperliche Schonung bis zu einer Woche eingeplant werden sollte.

Eine Einschätzung diesbezüglich kann im Beratungsgespräch stattfinden.

Gründe für den Verlust von Zähnen gibt es viele. Zahnimplantate bieten die Möglichkeit, fehlende Zähne in Ästhetik und Funktion zu ersetzen. Sie können als künstliche Zahnwurzel verstanden werden, die mit dem Kieferknochen verwachsen und ein stabiles Fundament für Zahnersatz darstellen.

Die Implantation erfolgt schmerzfrei in Lokalanästhesie oder Vollnarkose.

In den kommenden Wochen nach dem Eingriff beginnt der umliegende Knochen in die schwammartige Oberfläche des Implantats hineinzuwachsen, so dass nach Abschluss der Einheilzeit das Implantat vollständig in den Knochen integriert ist. Dieser Vorgang ist in der Regel nach 8-12 Wochen soweit fortgeschritten, dass das Implantat funktionell belastet werden kann. Während dieser Zeit bleiben Sie selbstverständlich in unserer chirurgischen Betreuung.

Nach der Einheilphase kann Ihr behandelnder Zahnarzt mit der Versorgung der Implantate beginnen. So können Implantate beispielsweise als Fundament für Kronen, Brücken oder zur Verankerung von Teil- oder Vollprothesen genutzt werden.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Ausgangsbedingungen nicht optimal für die Versorgung mit Implantaten ist: denn nicht immer ist der Knochen von Vornherein so gestaltet, dass eine einfache Implantation möglich ist. Knochendefizite können durch jahrelanges Prothesentragen, Unfälle oder durch besondere anatomische Gegebenheiten (z.B. große Kieferhöhlen) entstehen.

Diese Knochendefizite müssen vor oder während einer Implantation unter Verwendung modernster chirurgischer Verfahren (interner und externer Sinuslift, Auflagerungsosteoplastiken, Socket Preservation, Bone Splits) ausgeglichen werden, indem der Knochen an der gewünschten Stelle „vermehrt" wird. Für diese Knochenaufbauten verwenden wir ausschließlich Ihren Eigenknochen, welcher aus dem Kieferwinkel oder der Kinnregion gewonnen wird und schon seit vielen Jahren als Goldstandard gilt.

Durch unsere jahrelange chirurgische Erfahrung und tausende eingebrachte Implantate können wir Ihnen das gesamte Spektrum der Implantologie anbieten und einen Langzeiterfolg garantieren.

Bei der digitalen Volumentomographie (DVT) handelt es sich um ein Röntgenverfahren, das dreidimensionale Aufnahmen in hervorragender Bildqualität ermöglicht.

Um Ihren Eingriff sorgfältig zu planen, reichen in den meisten Fällen konventionelle zweidimensionale Aufnahmen aus. In unserer Klinik nutzen wir hierfür Orthopantomogramme (OPG) und Zahnfilme.

Dennoch kann es vorkommen, dass genauere Kenntnisse über die räumlichen Lagebeziehungen einzelner anatomischer Strukturen notwendig sind.

Zum Beispiel für:

  • die Darstellung des Knochenangebots im Ober- und Unterkiefer zur Erhöhung der diagnostischen Sicherheit vor geplanter Implantation (z.B. bei knappem Knochenangebot)
  • die Ermittlung des Abstands zum Unterkiefernerv bei Implantationen und Weisheitszahnentfernungen
  • die Darstellung der Kieferhöhle
  • die genaue Lagebestimmung retinierter und verlagerter Zähne mit unklarer räumlicher Beziehung zu Nachbarstrukturen (Nerven, Kieferhöhle)
  • die präzise Darstellung von Zysten und raumfordernden Prozessen im Kieferbereich
  • uvm.

Für unsere Patienten bieten wir in unserer Klinik die Möglichkeit DVT-Aufnahmen anzufertigen, wodurch eine deutlich aussagekräftigere Diagnostik ermöglicht wird. Behandlungen können so noch präziser geplant und somit meist sicherer und schonender durchgeführt werden.

Der wesentliche Vorteil der digitalen Volumentomographie gegenüber der in solchen Fällen häufig verwendeten Computertomographie (CT) ist eine deutlich geringere Strahlenbelastung.
Zudem können sich unsere Patienten die digitalen Volumentomographie-Aufnahmen bequem in unserer Klinik anfertigen lassen.

Die DVT ist eine Privatleistung. Sie wird Patienten direkt in Rechnung gestellt und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die privaten Krankenkassen hingegen übernehmen in der Regel die Kosten für die Anfertigung.

Wir legen viel Wert darauf, dass unsere Patienten die für sie optimale Schmerzausschaltung erhalten.
Für die meisten operativen Eingriffe in unserer Klinik reicht eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) vollkommen aus.

Bei besonders umfangreichen Eingriffen, bei Patienten mit einer geistigen Behinderung, bei Kindern und sehr ängstlichen Patienten kann eine Vollnarkose durchaus sinnvoll sein.
Welche Form der Anästhesie für Sie in Frage kommt, können Sie am besten nach einem Beratungstermin mit dem Chirurgen entscheiden.

Sollten Sie sich für eine Vollnarkose entscheiden, steht Ihnen ein erfahrenes Team aus einem Anästhesisten und dessen Fachpersonal zur Verfügung. Der Eingriff findet in einem speziell dafür hergerichteten Behandlungsraum mit modernen Narkosegeräten statt.

Im Anschluss an die Vollnarkose können Sie sich in unserem Aufwachraum mit Liegemöglichkeiten bequem und sicher erholen.

Einige Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht und in manchen Fällen auch von privaten Versicherungen nur teilweise übernommen (z.B. Implantate). Diese Eingriffe müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierzu arbeiten wir mit dem privaten Rechnungszentrum Care Capital zusammen, welches Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate eine zinsfreie Ratenzahlung ermöglicht.

Sprechen Sie uns einfach an!